AGB's

Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB’S)
der COTTON + PAPER GmbH A-6433 Oetz, Oetzerau 7

 

1. Untenstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind Grundlage unserer Preiserstellung und Auftragsausführung. Anders lautende Bedingungen sind ohne schriftliche Bestätigung gegenstandslos; Begriffsdefinition: Mit „Verkäufer“ ist immer die COTTON + PAPER GmbH gemeint; „Käufer“ = Kunde des Verkäufers; Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Aufträge und mündliche Vereinbarungen werden für den Verkäufer erst durch seine schriftliche Auftragsbestätigung bindend.

2. Lieferung: Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dieser trägt die Transportgefahr auch dann, wenn sich der Verkäufer zur Übernahme der Frachtkosten bereit erklärt hat. Die Lieferfrist gilt vom Datum des Einlangens der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer bzw. ab der Erteilung der Druck-/Produktionsfreigabe durch den Käufer. Dies setzt natürlich voraus, dass der Käufer alle benötigten Daten zeitnah an den Verkäufer übermittelt hat. Behinderung durch höhere Gewalt bei uns oder unseren Vorlieferanten, insbesondere durch Betriebsstörungen, Streiks, Epidemien, Rohstoff- oder Warenmangel etc. verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sie berechtiget uns zu Teilleistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Käufer steht ein Recht auf Schadenersatz und/oder Rücktritt nicht zu.

3. Nachlieferfrist: Nach Ablauf der Lieferzeit wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von 31 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist ist der Käufer innerhalb von 3 Werktagen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

4. Gelieferte Produkte sollen im trockenen Raum bei Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad Celsius gelagert werden. Die Luftfeuchtigkeit darf max. 65 % betragen. Produkte dürfen keinen direkten Umwelteinflüssen (Sonne, Schnee, Wasser etc.) ausgesetzt werden. Bei normaler Lager beträgt die Haltbarkeit 12 Monate. Produkte müssen vor dem weiteren Gebrauch bzw. vor der weiteren Verarbeitung mindestens 24 Stunden in einem trockenen staubfreien Raum auf Zimmertemperatur gebracht werden. Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandungen. Bei vertragswidriger Lieferung kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder Lieferung von mangelfreien Waren - gegen Rückgabe der Gelieferten verlangen. Eine Mengentoleranz von maximal +/- 30 % ist produktionsbedingt möglich und wird vom Käufer akzeptiert. Wir verrechnen die gelieferte Echt-Menge.

5. Maß-,  Farb- und Mengenabweichungen: Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Vernähung, Heftung, Druck sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 10 % nach unten und 25 % nach oben können wir nicht haftbar gemacht werden. Abweichungen die auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es dabei nicht auf die einzelnen Teile an, maßgebend ist der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich diese Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht und in der Menge bezieht. Ein Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware – bis zu 3% der Gesamtmenge – ist technisch nicht zu vermeiden und nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

6. Ablauf der Bestellung, Datenübergabe: Spätestens nach verbindlicher Bestellung des Käufers und Annahme durch den Verkäufer (=Versand der Auftragsbestätigung) ist es die Bringschuld des Käufers, die nötigen Daten/Informationen für Fertigstellung des Auftrags zu übermitteln. Dies hat innerhalb von 14 Tagen ab Übermittlung der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Anschließend werden die Entwürfe/Druckbilder/Druckfreigaben an den Käufer übermittelt. Der Käufer muss innerhalb von 5 Werktagen seine Zustimmung oder seine Ablehnung bzw. seine Änderungswünsche bekanntgeben. Die Ablehnung seitens des Käufers darf maximal 3 mal erfolgen. Der 4. Entwurf muss freigegeben werden oder der Käufer muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung des 3 Entwurfes eigene fertige Daten übermitteln. Sobald der Käufer bei einem der obigen Punkte in Verzug gekommen ist, ist der Verkäufer jederzeit berechtigt bis zu 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Sollte eine Auftrag 4 Monate nach Versand der Auftragsbestätigung (aufgrund der obigen Punkte), nicht in Produktion sein, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und bis zu 50 % des Auftragswertes ohne Angabe von Gründen als Aufwandsentschädigung einzubehalten.

7. Druckdatenerstellung: Im Bedarfsfall ist bei jeder Bestellung (Einzelartikel) über 600,-- EUR Netto-Einkaufswert 1 Grafikstunde im Verkaufspreis inkludiert. Jede weitere Stunde wird mit 60,-- EUR netto in Rechnung gestellt.

8. Marken- und Urheberrechte: Der Verkäufer stellt dem Käufer Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckplatten oder andere Ausführungsunterlagen zur Verfügung, für die der Käufer die (Druck-)Freigabe gibt. Der Käufer haftet für diese (Verletzung geschützter Marken, Muster von Dritten, usw.) und garantiert durch diese Haftungsübernahme die volle Schad- und Klagloshaltung des Verkäufers.

9. Zahlungskonditionen: Bei Überschreitung der in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarten Zahlungsfristen treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung ein. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentlich Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die unterwegs befindlichen und noch folgenden Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, ohne das es zu einer vorhergehenden Nachfristsetzung bedarf. Leistet der Besteller nicht dementsprechend, kommt er in Abnahmeverzug. Ein dadurch entstehender Schaden geht zu Lasten des Bestellers.

10. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zu gänzlichen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Dies wird vom Käufer uneingeschränkt zur Kenntnis genommen. Verkäufer und Käufer sind verpflichtet einen etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies beinhaltet im Bedarfsfall auch, dass der Verkäufer Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht und schon an den Kunden des Käufers geliefert wurde, direkt dem Kunden des Verkäufers in Rechnung stellen darf.

11. Datenschutz: Wir behandeln alle Informationen die wir von und über unsere Kunden erhalten, absolut vertraulich. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass wir Rückstellmuster von produzierten Produkten als Muster an Interessenten übergeben dürfen und diese im Rahmen unseres Marketing- und Verkaufsprozesses verwenden dürfen. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Käufer/Kunde schriftlich widersprechen.

12. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unwiderruflich 6424 Silz/Österreich.

Version 2.0, 20.04.2020